Bei Beratungsbedarf rufen Sie uns unter der Telefonnummer 03362/888 95 22 an und wir finden einen zeitnahen Termin für Sie!
Sie möchten sich Scheiden lassen und sind sich einig? Dann könnte eine Online Scheidung das Richtige für Sie sein. Sie sparen sich bei der Online Scheidung Termine vor Ort, Fahrtkosten und im besten Fall benötigen Sie nur einen Anwalt und können zudem das ganze Verfahren online abwickeln. Komnmt es zum Gerichtstermin müssen dennoch beide Parteien vor Gericht erscheinen.

Im Familienrecht biete ich Ihnen eine Beratung und außergerichtliches sowie gerichtliches Tätigwerden in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten, vor allem bei Ehe-, Unterhalts- und Scheidungsfragen, bei güterrechtlichen Auseinandersetzungen, in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts sowie in Abstammungs-, Wohnungszuweisungs-, Hausrats- und Gewaltschutzsachen. Vertretung in Kinderschutzangelegenheiten und Inobhutnahmen durch das Jugendamt gehören ebenfalls zu meiner Tätigkeit.
In 2024/2025 hat Rechtsanwältin Wesner am Fachanwaltslehrgang für Familienrecht teilgenommen.
Bitte beachten Sie, dass ich keine steuerrechliche Beratung erteile und es immer ratsam ist, einen Steuerberater zu beteiligen.

Das Erbrecht gehört zu den kompliziertesten Instituten des Zivilrechtes. Erbauseinandersetzung und das Erstellen von Nachlassverzeichnisses bzw. die Durchsetzung Ihrer Rechte als Pflichtteilsberechtigter überfordern Sie? Dann melden Sie sich und wir helfen Ihnen weiter!
Bitte beachten Sie, dass ich keine steuerrechliche Beratung erteile und es immer ratsam ist, einen Steuerberater zu beteiligen.

Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, ist schnelles und fachkundiges Handeln entscheidend. Als Rechtsanwältin übernehme ich für Sie ausschließlich Kündigungsschutzmandate – vom ersten Prüfen der Kündigung bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.
Ich konzentriere mich bewusst auf diesen Bereich, um Ihnen eine präzise, effiziente und klare Beratung bieten zu können. Themen wie Lohnforderungen, Urlaubsabgeltung, Zeugnisse, Mobbing oder sonstige arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören nicht zu meinem Leistungsumfang.
Wichtig: Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine kurze Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Melden Sie sich daher frühzeitig, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Nutzen Sie im Falle einer Kündigung unkompliziert unsere Online-Fomular!

Jeder sollte vorsorgen!
Ich helfe Ihnen bei der Erstellung Ihrer ganz persönlichen und individuellen Verfügungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbeverfügung, Sorgerechtsverfügungen etc.).
Ein gut gestaltetes Testament verhindert Streit, entlastet Angehörige und sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Vermögensnachfolge klar, verständlich und juristisch präzise zu regeln.
Ob Sie Ihr Vermögen gerecht verteilen, bestimmte Personen absichern oder steuerliche Aspekte berücksichtigen möchten – ein individuell formuliertes Testament bietet Ihnen maximale Gestaltungsfreiheit und Sicherheit.
Meine Leistungen für Sie:
Individuelle Beratung zu gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge
Erstellung Ihres rechtssicheren Testaments
Gestaltung von Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnissen und Teilungsanordnungen
Beratung zu Pflichtteilsrechten und strategischen Lösungsmöglichkeiten
Überprüfung bestehender Testamente
Ein Testament ist kein Standardformular, sondern eine persönliche und zugleich juristisch anspruchsvolle Entscheidung. Ich begleite Sie strukturiert und verständlich – damit Ihr letzter Wille eindeutig ist.
Bitte beachten Sie, dass ich keine steuerrechliche Beratung erteile und es immer ratsam ist, einen Steuerberater zu beteiligen.


Beratungsgespräch
Kostenlose und/oder telefonische Rechtsauskünfte werden wir nicht erteilen!
Beratungshilfe
Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, die Rechtsberatung zum Teil mit staatlicher Hilfe, der Beratungshilfe, zu bezahlen. Hierzu benötigen Sie einen Beratungshilfeschein, den Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht erhalten. Ihr Eigenanteil für die außergerichtliche Beratung und Vertretung beträgt einmalig 15,- EUR und muss von ihnen zur Erstberatung mitgebracht werden. Es ist zwingend notwendig, dass Sie den Beratungshilfeschein vor der Beratung beantragen und im Beratungstermin vorlegen. Für die nachträglich Beantragung von Beratungshilfe durch uns wird eine Gebühr fällig.
Außergerichtliche Vertretung
Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit werden nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr richtet sich nach der Höhe des Streitwertes. Gerne können wir auch eine Vergütungsvereinbarung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand vereinbaren. Mein Stundenlohn beträgt dabei 190,00 EUR (zzgl. USt).
Gerichtsverfahren
Bei gerichtlicher Tätigkeit schreibt das RVG die zu erhebenden Gebühren als Mindestvergütung vor. Auch dabei sind der Streitwert und die Gebührentabelle entscheidend. Der Streitwert ergibt sich üblicherweise aus dem konkreten Betrag, um den gestritten wird. Der konkrete Streitwert wird jedoch erst durch das Gericht festgesetzt. Es fallen Verfahrens-, Termins- und eine eventuelle Vergleichsgebühr an. Zudem sind die Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten zu tragen. Es können noch weitere Kosten, z.B. Zeugen-/Sachverständigenauslagen, hinzukommen.
Rechtsschutzversicherung
Bitte kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung und bringen eine Schadensnummer zum Termin mit. Sie können auch den Versicherungsschein mitbringen wenn Sie zu uns kommen. Wir übernehmen sodann die Deckungsanfrage und den üblichen Schriftverkehr mit dem Versicherer gegen Gebühr.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht nicht oder nur teilweise aufbringen können, besteht im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit der staatlichen Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe. Das bedeutet, dass Sie bei geringem Einkommen oder bei Bezug von Sozialleistungen weder die Kosten Ihres Anwalts noch die Gerichtskosten selbst bezahlen müssen, dies gilt auch für Scheidungsverfahren. Wollen Sie einen Prozess führen, hängt die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch von den Erfolgsaussichten ab. Das Überprüfungsverfahren löst Gebühren aus.