Bei Beratungsbedarf rufen Sie uns unter der Telefonnummer 03362/888 95 22 an und wir finden einen zeitnahen Termin für Sie!
Im Familienrecht biete ich Ihnen eine umfassende Beratung und außergerichtliches sowie gerichtliches Tätigwerden in sämtlichen Angelegenheiten, vor allem bei Ehe-, Unterhalts- und Scheidungsfragen, bei güterrechtlichen Auseinandersetzungen, in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts sowie in Abstammungs-, Wohnungszuweisungs-, Hausrats- und Gewaltschutzsachen.
Das Erbrecht gehört zu den kompliziertesten Instituten des Zivilrechtes. Ich helfe Ihnen bei der Erstellung Ihrer ganz persönlichen und individuellen Verfügungen hinsichtlich ihres Letzten Willens oder im Falle einer Krankheit (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sterbeverfügung, Sorgerechtsverfügungen etc.).
Sie möchten sich Scheiden lassen und sind sich einig? Dann könnte eine Online Scheidung das Richtige für Sie sein. Sie sparen sich bei der Online Scheidung Termine vor Ort, Fahzrtkosten und im besten Fall benötigen Sie nur einen Anwalt und können zudem das ganze Verfahren online abwickeln. Komnmt es zum Gerichtstermin müssen dennoch beide Parteien vor Gericht erscheinen.
Von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses biete ich Ihnen Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht. Hierbei richten wir uns in unserem Angebot sowohl an Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber.
Nutzen Sie im Falle einer Kündigung unkompliziert unsere Online-Fomular!
Sie waren in einen Unfall verwickelt oder sind von einem anderen schädigenden Ereignis betroffen und möchten den entstandenen Schaden reguliert bekommen und /oder begehren Schmerzensgeld für durch den Unfall ausgelöste physische oder psychische Beschwerden? Ich helfe Ihnen Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie sollten keinesfalls ohne vorherige Beratung mit dem Haftpflichtversicherer in Kontakt treten. Auch Bußgeldbescheide und Strafsachen in Verbindung mit dem Verkehrsrecht übernehme ich für Sie.
Beratungsgespräch
Kostenlose und/oder telefonische Rechtsauskünfte werden wir nicht erteilen!
Beratungshilfe
Für Personen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, die Rechtsberatung zum Teil mit staatlicher Hilfe, der Beratungshilfe, zu bezahlen. Hierzu benötigen Sie einen Beratungshilfeschein, den Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht erhalten. Ihr Eigenanteil für die außergerichtliche Beratung und Vertretung beträgt einmalig 15,- EUR und muss von ihnen zur Erstberatung mitgebracht werden. Es ist zwingend notwendig, dass Sie den Beratungshilfeschein vor der Beratung beantragen und im Beratungstermin vorlegen. Für die nachträglich Beantragung von Beratungshilfe durch uns wird eine Gebühr fällig.
Außergerichtliche Vertretung
Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit werden nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet. Die außergerichtliche Geschäftsgebühr richtet sich nach der Höhe des Streitwertes. Gerne können wir auch eine Vergütungsvereinbarung nach dem tatsächlichen Zeitaufwand vereinbaren. Mein Stundenlohn beträgt dabei 190,00 EUR (zzgl. USt).
Gerichtsverfahren
Bei gerichtlicher Tätigkeit schreibt das RVG die zu erhebenden Gebühren als Mindestvergütung vor. Auch dabei sind der Streitwert und die Gebührentabelle entscheidend. Der Streitwert ergibt sich üblicherweise aus dem konkreten Betrag, um den gestritten wird. Der konkrete Streitwert wird jedoch erst durch das Gericht festgesetzt. Es fallen Verfahrens-, Termins- und eine eventuelle Vergleichsgebühr an. Zudem sind die Auslagen, wie z.B. Fahrtkosten zu tragen. Es können noch weitere Kosten, z.B. Zeugen-/Sachverständigenauslagen, hinzukommen.
Rechtsschutzversicherung
Bitte kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung und bringen eine Schadensnummer zum Termin mit. Sie können auch den Versicherungsschein mitbringen wenn Sie zu uns kommen. Wir übernehmen sodann die Deckungsanfrage und den üblichen Schriftverkehr mit dem Versicherer gegen Gebühr.
Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen Mittel für eine Prozessführung vor Gericht nicht oder nur teilweise aufbringen können, besteht im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit der staatlichen Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe. Das bedeutet, dass Sie bei geringem Einkommen oder bei Bezug von Sozialleistungen weder die Kosten Ihres Anwalts noch die Gerichtskosten selbst bezahlen müssen, dies gilt auch für Scheidungsverfahren. Wollen Sie einen Prozess führen, hängt die Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch von den Erfolgsaussichten ab. Das Überprüfungsverfahren löst Gebühren aus.